Mecklenburg-Vorpommern, JVA Bützow, Todesfall in Sicherungsverwahrung Faktische Todesstrafe in Deutschland

In einer Wohneinheit der Sicherungsverwahrung in der JVA Bützow ist am 21.10.2018 ein Insasse leblos aufgefunden worden. Laut Pressestelle des Justizministeriums konnte ein Notarzt nur noch den Tod feststellen. Die Todesursache wird derzeit geklärt. Derzeit wird jedoch von einem Herzversagen ausgegangen. Hinweise auf einen Suizid oder Freiverschulden gibt es bislang nicht. In der Sicherungsverwahrung werden Straftäter festgehalten, die ihre Strafe längst verbüßt haben aber nach psychologischen Gutachten weiter als gefährlich gelten.

Anmerkung PrisonWatch: Die Zahl der ausgesprochenen Sicherungsverwahrungen hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Inzwischen liegt die Zahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland bei rund 600, was mehr als bemerkenswert und auch wenig nachvollziehbar ist. Nicht mitgezählt sind die Personen, die derzeit noch eine Freiheitsstrafe verbüßen, aber gegen die ebenfalls Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Der rasante Anstieg ist folge einer populistischen Strafgesetzgebung, nichts anderes. Sämtliche offiziellen Datenerhebungen ergeben, dass die Kriminalität seit Jahren rückläufig ist. Es gibt keinen tatsächlichen sachlichen Grund, plötzlich so viele Menschen in die Sicherungsverwahrung zu schicken. Belegt wird dies auch durch eine aufsehenerregende Untersuchung der Universität Bochum, die seinerzeit durchgeführt wurde, als nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2009 und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2011 rund 100 Sicherungsverwahrte entlassen werden mussten.


Die Universität Bochunm hat 19 Personen, die so entlassen wurden und von denen Gutachter wiederholt ausgesprochen hatten, dass sie noch gefährlich sein sollten über Jahre verfolgt. Nur in zwei von diesen Fällen erfolgten erneut Straftaten wobei es nur in einem einzigen Fall zu einer erheblichen, jedoch nicht einschlägigen Straftat kam. Hätte es die in Bezug genommenen Urteile nicht gegeben, wären alle diese Personen weiter völlig zu Unrecht inhaftiert geblieben. Und dieses mit einer Wahrscheinlichkeit sogar bis zu ihrem Tode. Ein Skandal sondergleichen, der auch deutlich zeigt, das Gutachter sich des populistischen Mainstreams nicht entgegenstellen. Hierfür gibt es sogar nachvollziehbare Gründe, denn heute wird so verfahren, dass Gutachter oder auch Justizpersonal persönlich haftbar gemach werden, wenn ein (ehemaliger) Gefangener erneut straffällig wird, was ebenso als Skandal bezeichnet werden kann. Daher fallen sämtliche Gutachten viel negativer aus, als es der Sachverhalt hergibt und Menschen werden ohne tatsächliche Rechtfertigung weiter inhaftiert. In zunehmenden Fällen, wie der zuvor genannte Fall zeigt, bis zum Tode. Die Zahlen der Todesfälle in Haft hat seit der Zunahme der verhängten Sicherungsverwahrungen ebenfalls stetig zugenommen und wird weiter ansteigen.


Faktisch gibt es heute demnach eine Todesstrafe in Deutschland. Man muss dies so benennen. Zwar keine , wo die Menschen unmittelbar durch den Staat hingerichtet werden, wie in anderen Ländern. Die überwiegende Anzahl der Bevölkerung ist nach Umfragen auch gegen die Todesstrafe und es gibt sogar Demonstrationen, wenn es mal wieder in einem anderen Land einen Fall gibt, der die Öffentlichkeit erreicht. Doch das in Deutschland zunehmend Menschen so lange in Haft verbleiben, bis sie sterben, stellt im Ergebnis nichts anders dar, als eine Todesstrafe. Diese Tatsache bleibt der Bevölkerung jedoch verborgen. die Forderung kann daher nur lauten, dass die Sicherungsverwahrung abgeschafft wird. Der Gesetzgeber hat ohne weiteres die Möglichkeit, die möglichen Strafrahmen zu verändern. Die Strafrahmen ließen sich beliebig erhöhen, um sicherzustellen, dass tatsächlich gefährliche Straftäter lange inhaftiert bleiben. So gäbe es auch einen direkten Bezug zu der abgeurteilten Straftat. Denn in Sicherungsverwahrung bleiben Menschen, die ihre eigentliche Strafe längst verbüßt haben, aber bei denen behauptet wird, dass sie erneut eine erhebliche Straftat begehen könnten. Ob sie diese tatsächlich begehen würden, ist reine Spekulation. Denn tatsächlich kann niemand sicher sagen, ob jemand erneut straffällig wird. Jemanden jedoch vorsorglich weg zusperren, lässt sich nicht rechtfertigen und ist einem Rechtsstaat nicht würdig.

    Kommentare 1

    • Früher ein Land der Dichter und Denker, heute ein Land der Richter und Henker, wie ich es vor kurzem in einem Schriftstück, an mich gerichtet, lesen konnte. Deutschland quo vadis?

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.