Niedersachsen Justizministerium, Gefangenentelefonie, Ministerium hat schlechte Gebühren ausgehandelt und muss mit Schadensersatzforderungen rechnen

Wie PrisonWatch wiederholt berichtet hat, gibt es in Niedersachsen zwischen der Firma Telio und dem Land Niedersachsen seit Februar 2017 einen neuen Vertrag für die Gefangenentelefonie, der jedoch nicht umgesetzt wird. Dieses mit der abenteuerlichen Begründung, dass der Vertrag beinhalte, dass zunächst in allen Hafträumen in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten Endgeräte installiert werden müssten. Aus welchem Grunde eine erforderliche Gebührensenkung nicht bereits seit Februar 2017 vorgenommen wurde, lässt sich nicht wirklich erklären. Offenbar hat das Justizministerium einen miserablen Vertrag zum Nachteil und auf den Rücken der Gefangenen ausgehandelt. Nun wurde bekannt, dass das Land Berlin mit der Firma Telio einen Vertrag ausgehandelt hat, der bereits gültig ist, und es so liegt, dass die Gefangenen in Berlin über die Firma Telio für einen Cent pro Minute ins deutsche Festnetz telefonieren können. Für Handy Gespräche werden 5 Cent pro Minute berechnet.


In Niedersachsen kostet eine Minute ins deutsche Festnetz 3.000% mehr! Handygespräche kosten immerhin noch 1.000% mehr als es in Berlin der Fall ist. Und dieses bei dem selben Anbieter! Dieses ist nicht gerechtfertigt. Dazu gibt es hinreichend Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerfG v. 07.10.2016 zu 2 BvR 2221/16 m.w.N.;) Das OLG Naumburg geht davon aus, dass keine Bedenken bestünden, wenn “die Strafvollstreckungkammer ihren Erwägungen den Ansatz des Sachverständigen, wonach allein Leistungsangebote, die das günstigste Angebot in einem angemessenen Verhältnis von max. 100% überschreiten, noch als marktüblich und damit marktgerecht zu bezeichnen sind, zugrunde gelegt hat“ (OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws(RB) 20/15-, juris, R.21).


Die in den niedersächsischen JVAen erhobenen Gebühren liegen bis zu 3.000% über dem günstigsten Angebot. Dies liegt weit über dem „Marktüblichen“. Dennoch entbindet dies die JVA nicht von ihrer Pflicht Gefangenen nicht mit Preisen zu belasten, die nicht durch die verteuernden Bedingungen des Strafvollzugs bedingt sind. Dies folgt aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Gefangenen und auch aus den Erwägungen heraus, dass die Gespräche für die Resozialisierung erforderlich sind. Wenn die Exekutive hier auf den Rücken der Gefangenen schlechte Verträge ausgehandelt hat muss auch die Exekutive dafür gerade stehen. So steht es doch jeder JVA frei 90% der Telefongebühren zu übernehmen. Wie PrisonWatch berichtete sind hiergegen bereits Klagen anhängig. Es kann daher behauptet werden, dass das niedersächsische Justizministerium hier auf dem Rücken der Gefangenen schlechte Verträge ausgehandelt hat, die nicht haltbar sind und keinen Bestand haben werden und darüber hinaus auch Schadenersatzforderungen begründen. Wir prüfen derzeit ob gegen die Verantwortlichen auch strafrechtlich vorgegangen werden kann. Wir werden weiter berichten.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.