Niedersachsen, JVA Celle

Am 25.05.2016 erfolgte in der JVA Celle durch den Revisionsdienst eine Kontrolle der Kühlfächer der Gefangenen. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, das sich in den Kühlfächern Fleisch befand, welches anders, als vom Kaufmann, verpackt war. Hieraus schlossen die Bediensteten, dass es dann so liegen müsse, das das Fleisch aus der Küche gestohlen sein müsse. Fast 50 kg Fleisch wurden in diesem Zusammenhang sichergestellt. Obwohl eine daraufhin stattgefundene Inventur in der Küche der JVA keine Fehlbestände feststellen konnte, blieb die JVA bei ihrer Ansicht, dass das Fleisch gestohlen sein müsse. Die JVA leitete den Vorgang der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle zu, damit diese den Sachverhalt einer strafrechtlichen Überprüfung unterziehen konnte.


Obwohl auch die Staatsanwaltschaft nicht feststellen konnte, das das Fleisch aus dem JVA Bestand fehlte, klagte sie nun insgesamt 10 Gefangene und einen Bediensteten der JVA an. Das Amtsgericht Celle ließ die Anklage trotz der unauflösbaren Widersprüche zur Hauptverhandlung zu. Der betreffende Bedienstete wird zunächst in der JVA Braunschweig eingesetzt, bis das Verfahren beendet ist. Das Amtsgericht hatte große Schwierigkeiten, einen Verhandlungsraum zu finden, der groß genug ist, um allen Beteiligten Platz zu bieten. Die Räume im Amtsgericht Celle sind nicht ausreichend. Man versuchte auf die Räume im Landgericht Lüneburg auszuweichen. Doch auch diese erwiesen sich als zu klein. Nun wich man auf die Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts (OLG) Celle aus, die groß genug sind. Die Hauptverhandlung die auf mehrere Tage terminiert ist, beginnt nun am 26.10.2017. PrisonWatch bewertet die Anklage als willkürlich und skandalös. Das Verfahren wird erhebliche Kosten verursachen, die in keinem Verhältnis zur Sache stehen, und es ist absehbar, dass bei dem Verfahren nichts herumkommen wird. PrisonWatch geht davon aus, dass es überwiegend , wenn nicht insgesamt, zu Freisprüchen kommen wird. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten gewesen, wenn sie die Verfahren gegen die Beschuldigten gemäß § 154 StPO eingestellt hätte. Bei den Beschuldigten handelt es sich überwiegend um Gefangene, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen. PrisonWatch wird über den Ausgang des Verfahrens berichten.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.