Rheinland-Pfalz, JVA Trier Landgericht Trier bestätigt gegenüber PrisonWatch, dass JVA Trier gesetzte Fristen des Gerichts seit Monaten nicht einhält

PrisonWatch unterstützt seit längerer Zeit Gefangene der JVA Trier, weil diese behaupten, dass ihre Anträge auf gerichtliche Entscheidungen überhaupt nicht oder aber sehr verzögert bearbeitet werden. Wir haben uns daher wiederholt an die JVA Trier gewandt und um Aufklärung gebeten. Die JVA Trier hat darauf nicht reagiert. Somit haben wir uns an den Präsidenten des Landgerichts Trier gewandt und von dort eine Stellungnahme erbeten. Diese erhielten wir nun. Der Präsident des Landgerichts Trier bestätigt uns gegenüber, dass die JVA Trier seit Monaten vom Gericht gesetzte Fristen (ohne Begründung) nicht einhält und deswegen eine Bearbeitung der Anträge nicht erfolgen könne. Weiter wird mitgeteilt, dass dem Landgericht keine Befugnis zustehe, dienstrechtliche Maßnahmen gegen die JVA Trier einzuleiten. Wir haben diese Mitteilung nun zum Anlass genommen und haben das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz über die Vorgänge informiert und dieses aufgefordert, den Vorgang aufzuklären und Abhilfe zu schaffen.


Ferner haben wir das Justizministerium ebenfalls darüber informiert, dass den Gefangenen ein persönliches Gespräch mit der Anstaltsleitung grundlos verweigert wird. Gespräche mit dem Anstaltsbeirat finden nur im Beisein der Abteilungsleitung und anderer Mitarbeiter der JVA Trier statt, was ebenfalls beispiellos sein dürfte. Denn in § 162 StVollzG ist geregelt, dass Aussprache und Schriftwechsel mit dem Anstaltsbeirat nicht überwacht werden.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.