Mecklenburg-Vorpommern, Anordnung des Justizministeriums Gefangene dürfen keinen Zucker kaufen

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Gefangene laut einer Anordnung des Justizministeriums beim Einkauf keinen Zucker kaufen. Auf eine Nachfrage von PrisonWatch teil das Justizministerium mit, dass dieser dazu verwendet werden könne, alkoholische Getränke herzustellen. Die Gefangenen hätten die Möglichkeit, Süß- oder Zuckerersatzstoffe beim Kaufmann zu erwerben. Über die Anstaltsverpflegung sei die Versorgung mit Zucker bereits gewährleistet. Unserer Forderung, Zucker zuzulassen, werde nicht entsprochen. PrisonWatch kann die Begründung nicht nachvollziehen. Alkoholische Getränke lassen sich ebenfalls auch mit Obst oder Brot herstellen, was den Gefangenen zur Verfügung steht. Das Verbot von Zucker ist somit nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grunde haben wir eine Eingabe an den Landtag gerichtet und um eine parlamentarische Überprüfung gebeten. Nach Abschluss dieser Prüfung werden wir über das Ergebnis berichten.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.