Rheinland-Pfalz, JVA Diez, Landgericht Limburg JVA Beamte verurteilt

Im Prozess gegen drei JVA Beamte (PrisonWatch berichtete) hat das Landgericht Limburg am 07.06.2018 sein Urteil gesprochen. Es gab einen Freispruch. Zwei der Angeklagten sprach das Gericht jedoch eine Mitschuld am Tod einer 21 Jahre jungen Frau zu, die Opfer der Geisterfahrt eines Freigängers auf der B49 geworden war. Gegen die beiden Verurteilten wurden wegen fahrlässiger Tötung Freiheitsstrafen von jeweils 9 Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Laut Anklage hatten sie „pflichtwidrig“ entschieden, dass der Gefangene in den offenen Vollzug wechseln konnte. PrisonWatch kritisiert das Verfahren und den Schuldspruch aufs Schärfste. Dass Urteil bedeutet einen Rückschlag für die Resozialisierung aller Gefangenen. Die Folgen sind noch gar nicht absehbar. Es bleibt zu hoffen, dass die beiden Verurteilten Revision einlegen und der BGH die Verurteilung aufheben wird.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.